Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Tierkadaver
weitere Hinweise
Zuständigkeit liegt in der Regel nicht bei der Feuerwehr, diese wird ggf. aber in Amtshilfe tätig
bis zum Eintreffen des Zuständigen den Kadaver sichern, am Besten mit Plastikfolie abdecken
wird die Feuerwehr tätig, so sollte der Kadaver in einen Plastiksack verpackt werden. Dabei sind zum Schutz Untersuchungshandschuhe („Latex-Handschuhe“) zu tragen, bei großen Tieren evtl. auch ein leichter CSA (Körperschutzform 2), Atemschutz ist aber nicht nötig.
bei großen Kadavern LKW oder Wechselladerfahrzeug mit Mulde anfordern
Bei Seuchenverdacht Verständigung des Amtstierarztes
Werden tote Wildtiere an Ort und Stelle belassen (z.B. im Wald), so sollten diese so mit Zweig, Laub, etc. bedeckt werden dass sie von der Bevölkerung nicht mehr erkennbar sind und somit keine weiteren Anrufe folgen.
Quellenangabe
Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006
Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006