Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Düngemittel mit einem Massenanteil von mehr als 10% Ammoniumnitrat werden nach GefStoffV Anhang I Nr. 5 in die Gruppen A bis E eingeteilt. Die Gruppen A und E werden in Deutschland nicht als Dünger verwendet.
Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!
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