Das elektronische Einsatzleiterhandbuch
Vorgehenshinweise Elektro-/Hybridfahrzeuge
Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.
Vorgehenshinweise Autogasfahrzeuge (LPG)
Vorgehenshinweise Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)
Vorgehenshinweise Wasserstofffahrzeuge