Das elektronische Einsatzleiterhandbuch
<WRAP center round info 100%> Zuständig für die Sicherung von Kampfmitteln ist Ordnungsamt und Polizei, die widerrum den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachfordert (Ausnahme: Hamburg). </WRAP>
<WRAP center round important 100%> Kampfmittel nicht berühren! Niemals Veränderungen daran vornehmen! </WRAP>
<WRAP center round box 100%>
→ weiträumige Räumung des Fundortes und angrenzender Gebäude sowie des Durchgangsverkehrs im Nahbereich </WRAP>
→ Nahbereich sperren (50-Meter-Radius) </WRAP>
→ Gegen Berührung sichern (um Polizei Spurensicherung zu ermöglichen) </WRAP>
Bombe, Bomben, Bombenfund, USBV, IED, Blindgänger, Munition, Fundmunition, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Munitionsbergungsdienst