Das elektronische Einsatzleiterhandbuch
Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein.
Eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung ist von Bereichen
vorhanden.
Höhere Schutzstufen schließen die Anforderungen von niedrigeren mit ein!
Keine außer den üblichen Hygienemaßnahmen.
Derzeit existieren in Deutschland nur 4 Bio-Labore der Schutzstufe 4 (bzw. befinden sich noch im Bau).